Geistige Behinderung:
Geistige Behinderung:
Als geistig behindert gilt, wessen Wahrnehmungskapazitäten, in der Fachsprache „kognitive Fähigkeiten“ genannt, weit unter dem Durchschnitt liegen.
Hierzu zählt die menschliche Intelligenz, die Fähigkeit, Dinge wahrzunehmen, in logische Zusammenhänge zu bringen und Schlussfolgerungen zu ziehen. Geistige Behinderungen gehen stets mit starken Lernschwierigkeiten einher. Die geistige Behinderung wird in verschiedene Schweregrade eingeteilt. Es beginnt bei der leichten geistigen Behinderung, bei der lediglich der Intelligenzquotient unterdurchschnittlich ist.
Das mag sich als Lernschwierigkeit in der Schule auswirken, aber den Betroffenen nicht weiter beeinträchtigen. Als mittelgradig intelligenzgemindert gilt, wer als Erwachsener geistige Fähigkeiten eines Grundschülers aufweist und auf diesem Level stehenbleibt. Das entspricht den Fähigkeiten eines Kindes zwischen 6 und 9 Jahren. Hierauf folgen die schwere geistige Behinderung, wobei der Mensch immer auf den Niveau eines Kleinkindes zwischen 3 und 6 Jahren stehenbleibt und die schwerste geistige Behinderung, die noch darunter bleibt.
Man kann das auch dem Intelligenzquotienten zuordnen: Der IQ bei leicht behinderten liegt bei etwa 50 bis 69, bei mittelschwer behinderten zwischen 35 und 49, bei schwer behinderten bei ca. 20 bis maximal 34 und bei Schwerstbehinderten darunter. Hiermit hat man einmal eine Vorstellung, wie weit man geistig Behinderten noch kognitive Fähigkeiten zuordnen kann. Als Vergleichszahl gilt der durchschnittliche Intelligenzquotient von 100, der dem Gros der Gesellschaft entspricht, der von einigen leicht unterschritten und von manchen überstiegen wird.
Als geistig behindert gilt, wessen Wahrnehmungskapazitäten, in der Fachsprache „kognitive Fähigkeiten“ genannt, weit unter dem Durchschnitt liegen.
Hierzu zählt die menschliche Intelligenz, die Fähigkeit, Dinge wahrzunehmen, in logische Zusammenhänge zu bringen und Schlussfolgerungen zu ziehen. Geistige Behinderungen gehen stets mit starken Lernschwierigkeiten einher. Die geistige Behinderung wird in verschiedene Schweregrade eingeteilt. Es beginnt bei der leichten geistigen Behinderung, bei der lediglich der Intelligenzquotient unterdurchschnittlich ist.
Das mag sich als Lernschwierigkeit in der Schule auswirken, aber den Betroffenen nicht weiter beeinträchtigen. Als mittelgradig intelligenzgemindert gilt, wer als Erwachsener geistige Fähigkeiten eines Grundschülers aufweist und auf diesem Level stehenbleibt. Das entspricht den Fähigkeiten eines Kindes zwischen 6 und 9 Jahren. Hierauf folgen die schwere geistige Behinderung, wobei der Mensch immer auf den Niveau eines Kleinkindes zwischen 3 und 6 Jahren stehenbleibt und die schwerste geistige Behinderung, die noch darunter bleibt.
Man kann das auch dem Intelligenzquotienten zuordnen: Der IQ bei leicht behinderten liegt bei etwa 50 bis 69, bei mittelschwer behinderten zwischen 35 und 49, bei schwer behinderten bei ca. 20 bis maximal 34 und bei Schwerstbehinderten darunter. Hiermit hat man einmal eine Vorstellung, wie weit man geistig Behinderten noch kognitive Fähigkeiten zuordnen kann. Als Vergleichszahl gilt der durchschnittliche Intelligenzquotient von 100, der dem Gros der Gesellschaft entspricht, der von einigen leicht unterschritten und von manchen überstiegen wird.